Visum Gold

Was brauche ich?

Die seit dem 8. Oktober 2012 geltende Regelung der Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeit (ARI) ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, eine befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Investitionstätigkeit mit Ausnahme eines Aufenthaltsvisums für die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet zu erhalten.

Der Begünstigte von ARI hat die Möglichkeit:

- Einreise nach Portugal ohne Aufenthaltsvisum;

- in Portugal wohnen und arbeiten und sich im ersten Jahr mindestens 7 Tage und in den Folgejahren mindestens 14 Tage in Portugal aufhalten müssen;

- sich innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen können, ohne dass ein Visum erforderlich ist;

- von der Familienzusammenführung profitieren;

- Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gemäß den Bestimmungen des Ausländergesetzes (Gesetz Nr. 23/2007 vom 4. Juli in der geänderten Fassung). Bürgern, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für eine Investitionstätigkeit sind, und ihren Familienangehörigen, die die Voraussetzungen gemäß Artikel 80 des REPSAE erfüllen und die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen, wird eine Aufenthaltserlaubnis für eine dauerhafte Investitionstätigkeit ausgestellt. mit Ausnahme dieser Regelung gemäß Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 85 Absätze 3 und 4 desselben Gesetzes (Löschung des Rechts aufgrund von Abwesenheit vom Staatsgebiet, vgl. Artikel 65-K des Dekrets Nr. 84/07 vom 5/11 in der geänderten Fassung). Die Aufenthaltserlaubnis für eine dauerhafte Investitionstätigkeit kann spezifischen Analyse- und Ausstellungsgebühren unterliegen, die im Rahmen der Änderungen der Verordnung Nr. 1334-E/2010 vom 31. Dezember geregelt werden.

- Möglichkeit, den Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu beantragen, wobei die anderen Anforderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Gesetz Nr. 37/81 vom 3. Oktober in der geänderten Fassung) erfüllt sind.

Wer kann sich bewerben?

Alle Drittstaatsangehörigen, die eine Investitionstätigkeit ausüben